absurditäten des grundgesetzes
hm. abgesehen von den verfassungsrechtlichen bedenken gegen bundeswehreinsätze im innern aufgrund der aktuellen gesetzeslage sind die karlsruher richter "dem grundrecht auf leben und menschenwürde" gefolgt. sicherlich nicht verkehrt. da ich jedoch aus einer episode meines lebens sowohl die ereignisse der realität [unidentifizierte flugzeugobjekte in ehemaligen ddr-luftkorridoren etc.] als auch die abwehrtechnischen planspiele mitsamt der seltsamen überlegungen kenne, die für eine äußerst schwierige entscheidung sprechen könnten kann ich nur sagen: absurde auslegung des grundgesetzes für eine absurde situation des lebens die hoffentlich nie eintritt. wenn aber doch, haben sich unsere verfassungshüter unter berücksichtigung der realität eindeutig falsch entschieden ...
timanfaya - Fr 2006-02-17 11:01






















































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